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BSG, 02.05.1979 - 2 RU 103/77 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 25.01.1983 - 2 RU 35/82 Bei der Gegenüberstellung des Alkoholeinflusses einerseits und der wege- und betriebsbedingten Umstände andererseits ist also entscheidend, ob der Verunglückte gerade wegen des Alkoholgenusses in eine Verkehrssituation geraten ist, die er auch als Nüchterner nicht anders hätte meistern können (BSG Urteil vom 2. Mai 1979 - 2 RU 103/77 - : Blutalkohol 16, M98 und SozSich 1979, 216), oder ob er bei der Begegnung mit einer - alkoholunabhängigen - Gefahr den Unfall wegen des Alkoholgenusses nicht hat verhindern können (BSG Urteil vom 30. April 1981 -8/8a RU 66/80 -).
- LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00 Denn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit stellt auch dann die rechtlich allein wesentliche Unfallursache dar, wenn ein Versicherter gerade wegen des Alkoholgenusses in eine Verkehrssituation geraten ist, die er auch als Nüchterner nicht bewältigt hätte (BSG, Urteil vom 2. Mai 1979 - 2 RU 103/77 - S. 8).